Corona
Ab 3.4.2022 gilt die aktuelle siebzehnte Verordnung SARS-CoV-2-EindVO des Landes Sachsen-Anhalt.
Dies bedeutet:
Alle bisherigen Regeln der sechszehnten Verordnung fallen weg.
Wir bitten darum, nachstehende freiwillige Regeln einzuhalten:
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 – 2 Meter
- Händehygiene einhalten (gründliches Waschen der Hände mit Wasser + Seife)
- Hustenetikette einhalten (z. B. Husten, Niesen in die Ellenbogen)
- Bei Kontakten im öffentlichen Raum zusätzlich eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske tragen
Nachfolgend haben wir Maßnahmen aufgelistet, die wir in unseren Ferienwohnungen umsetzen:
Gästeinformation
- Information des Gastes über die Regeln und Maßnahmen zur Einhaltung des Infektionsschutzes bei Anreise
- Klärung von Fragen während des Aufenthaltes nur unter Einhaltung der Abstandsregeln, ggf. Tragen von medizinischer Gesichtsmaske oder FFP2-Maske oder per Telefon
Gastaufnahme
Erfassung sämtlicher Personen pro Ferienwohnung mittels des Quartierscheines, so dass eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen bei einer Infizierung jederzeit möglich ist.
Einchecken
Einchecken unter Einhaltung der Abstandsregelung und mit dem vorgeschriebenen Mund-und Nasenschutz. Händedesinfektionsmittel stehen im Eingangsbereich bereit und werden beim Betreten der Räume genutzt.
Jeder Gast kann auf freiwilliger Basis bei Ankunft einen Antigen-Selbsttest vornehmen. Dieser wird ihm von der Betreiberin zur Verfügung gestellt.
Auschecken/Bezahlung
- Wohnungs-/Zimmerschlüssel werden bei Abreise und Anreise neuer Gäste desinfiziert.
Verpflegung
- Selbstversorgung in den Unterkünften
- Separate, direkt zugewiesene Sitzgruppen mit Grillmöglichkeit für die einzelnen Gastfamilien mit ausreichendem Abstand zueinander
Außenbereich
- Jeglicher Körperkontakt von nicht zusammengehörenden Personen ist zu vermeiden.
- Der Mindestabstand zwischen nicht zusammengehörenden Personen von 1,5 Metern ist, soweit möglich, einzuhalten. Anderenfalls ist eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2- Maske zu tragen.
- Spiel- und Fortbewegungsgeräte werden von uns nach Abreise/Benutzung gereinigt
Weitere Hygienemaßnahmen
Es gibt bisher keine Hinweise darauf, dass Hunde, Katzen oder andere Nutztiere eine Rolle bei der Verbreitung des Virus spielen. Dennoch wird den Gästen empfohlen, den körperlichen Kontakt zu Tieren auf dem Sonnenhof als allgemeine Vorsichtsmaßnahme zu unterlassen.
Ausreichend Handwaschseife in den Bädern der Ferienwohnungen steht zur Verfügung.
Die Reinigungskraft trägt eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Maske und Handschuhe.
Verantwortliche vor Ort zur Umsetzung dieses Hygienekonzeptes: Christine Labhart. Diese Regelungen gelten ab dem 26.11. 2021 bis auf Weiteres.